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Trennung: Frau ohne Einkommen – Soviel Unterhalt steht Ihnen zu

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Sehr mutige und aufgeklärte Zeitgenossen feiern ihre eigenen Scheidungs-Partys, am besten noch gemeinsam mit dem oder der Ex. Bei einer Trennung, vor allem nach einer langjährigen Beziehung aber, stehen andere Dinge im Vordergrund. Wie geht es weiter? Kann der Lebensstandard gehalten werden? Auto, Haus, Wohnung, Einrichtung, wer bekommt was, wem steht was zu? Die Liste ist lang und sollte mit „einem kühlen Kopf“ eigentlich abzuarbeiten sein. Wieviel steht bei einer Trennung einer Frau ohne Einkommen zu, wieviel Unterhalt muss der Ex-Partner bezahlen?

Wie ist es, wenn bei Trennung eine Frau ohne Einkommen dasteht?

Eine Trennung ist für eine Frau ohne Einkommen mit starken Emotionen verbunden. Ängste vor dem sozialen und finanziellen Abstieg drängen sich ins Bewusstsein. Wem steht eigentlich was zu? Einen Ehevertrag haben die wenigsten abgeschlossen, außer es wurden größere Vermögenswerte in die Ehe eingebracht. Die wenigsten dürften bei ihrem ‚Bund für’s Leben‘ an Gütertrennung gedacht haben. Irgendwie gehörte beiden Partnern von Anfang an alles gemeinsam, eine Trennung vom Ehepartner war ja nicht vorgesehen.

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Der Lebensunterhalt muss gerade nach einer Ehescheidung gesichert sein. Wichtig ist es darüberhinaus, an das Wohl gemeinsamer Kinder zu denken. Und die gute Nachricht vorweg: Trennungsunterhalt können Sie immer einfordern, wenn der Partner mehr als sie selbst verdient, und das bereits vor dem Scheidungstermin, denn Eheleute sind finanziell füreinander verantwortlich, auch wenn sie sich getrennt haben. Die Bestimmungen sind in jedem Land anders geregelt, in Deutschland gelten sogar je nach Bundesland unterschiedliche Sätze. Auf alle Fälle sollten Sie sich vor einer Trennung von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Parallel dazu gibt es auch Beratungsstellen bei Wohlfahrtsverbänden wie etwa die Caritas oder Pro-Familia.

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Wie kann ich mich trennen ohne Geld?

Bei einer Trennung ist es manchmal notwendig, in eine eigene Wohnung zu ziehen und so den Frieden wieder herzustellen. Als Frau oder Mann ohne Einkommen haben Sie dann möglicherweise Anspruch auf staatliches Wohngeld oder sogar auf einen behördlich ausgestellten Wohnberechtigungsschein. Ein Umzug ist aber immer mit Kosten verbunden, die Sie vielleicht in der Situation nicht aufbringen können. Dann besteht immer die Möglichkeit, Ihre Trennung sogar innerhalb Ihrer ehelichen Wohnung zu vollziehen. Dazu finden Sie im Folgenden mehr Infos.

Wie einen Scheidungskrieg vermeiden und die Situation sachlich bewerten?

Das ist für viele betroffene Männer und Frauen nicht möglich. Zuviele Verletzungen sind im Lauf der Zeit entstanden, die einen nüchternen Verstand beim Auseinandergehen dann nicht zulassen. Dabei ist es sehr hilfreich, nicht in einen von Emotionen und Enttäuschungen getragenen Scheidungskrieg zu geraten.

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Es ist für sie beide wichtig, und auch für ihre Kinder, dass das Leben in geordneten Bahnen weitergeht. Es muss ja nicht heißen, ihren Partner weiterhin mit Gefühlen voller Sympathie zu begegnen. Sie sind es aber sich selbst, ihm oder ihr gegenüber und auch wegen der Kinder schuldig, die Dinge ordentlich zu regeln.

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Das sollte sich auch jener Eheteil bewusst machen, der möglicherweise zu Zahlungen verpflichtet wird. Sie haben den „Bunde für’s Leben“ einst gemeinsam geschlossen und zusammen ihre Zukunft geplant, privat wie beruflich. Bei einer Trennung sollte besonders eine Frau, die sich besonders um Haushalt und Kinder gekümmert hat, nicht ohne Einkommen und finanzielle Mittel dastehen.

Trennung und Einkommen: Wie hilft eine Checkliste bei der Abwicklung?

Bevor Sie konkrete Schritte bei einer Trennung einleiten, ist es für Sie wichtig, eine Checkliste zu erarbeiten, um die wichtigsten Dinge frühzeitig zu überdenken und nichts zu vergessen. Sie finden dafür Vordrucke im Internet. Im Wesentlichen ist zu klären, ob Sie womöglich gemeinsame Bankkonten auflösen bzw. trennen müssen, ebenso, ob und wie der gemeinsame Hausstand ‚aufzuteilen‘ ist.

Es gilt die Wohnsituation zu klären bzw. wer muss ausziehen und sich eine neue Wohnung suchen, womöglich beide. Vielleicht müssen Sie Versicherungen umschreiben oder neu abschließen. Bei gemeinsamen Kindern ist das Sorge- und Aufenthaltsrecht zu bestimmen. Es sind also viele Angelegenheiten, die sonst eigentlich als geregelt galten, neu zu ordnen. Und das in einer für Sie sehr aufgewühlten Situation.

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Ein „Eherkrieg“ ist dabei nicht hilfreich. Im Fall einer Ehescheidung müssen Ansprüche und Unterhaltszahlungen in Ruhe bedacht und mit spitzer Feder berechnet werden. Das Leben wird für beide Partner nach der Trennung weitergehen, es ist nicht das Ende, auch wenn es zwischendurch so erscheinen mag.

Wer hat in Deutschland Anspruch auf Trennungs-Unterhalt und wie hoch ist er?

Die Düsseldorfer Tabelle

Anspruch auf Unterhalt haben Sie in Deutschland grundsätzlich, wenn Sie ihren Lebensunterhalt selbst nicht bewältigen können. Ansprüche gegenüber den Partner wiederum können nur geltend gemacht werden, wenn er über ein entsprechendes Einkommen verfügt. Bei Berufstätigen muss also das Nettoeinkommen bei etwa 1.300 Euro (Düsseldorfer Tabelle) liegen und bei einem Einkommen bis zu 1900 Euro sieht die Tabelle einen Richtsatz von 396 bis 533 Euro vor, je nach Alter der oder des Kindes. In Abzug gebracht wird der Kindergeldbetrag in Höhe von 50 Prozent. Da es sich aber nur um Richtwerte handelt und die Situation der Eltern immer eine andere ist, wird die genaue Höhe immer zu klären sein.

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Im ersten Jahr nicht zur Arbeit gezwungen

Wann muss eine Frau nach der Trennung wieder arbeiten? Interessant dürfte es für Sie auch sein, dass bei einem Beziehungsaus der Partner, der möglicherweise über kein Arbeitsverhältnis verfügt, ein Jahr nach dem Auseinandergehen auch nicht zur Arbeit gezwungen werden darf. Sie müssen erst dann wieder arbeiten, wenn man es von Ihnen erwarten kann. Entscheidend dabei dürfte sein, ob Sie gemeinsame Kinder haben und wie die Betreuung organisiert wurde.

Nach Trennung in gemeinsamer Wohnung bleiben

Oder wussten Sie, dass man auch in einer gemeinsamen Wohnung leben kann und dennoch getrennt ist? Ja, das geht. Es darf aber nicht mehr gemeinsam eingekauft oder gekocht werden und so etwas kommt ja wohl nur übergangsweise in Frage. Diese Zeit wird bei der Anerkennung eines Trennungsjahres bereits berücksichtigt. Sie müssen belegen, ab welchen Zeitpunkt sie getrennt leben. Dafür setzen Sie und ihr oder ihre Ex einen gemeinsamen Text mit Datum auf und unterschreiben beide. So können keine Missverständnisse entstehen. So halten Sie fest, dass sie die Ehe für gescheitert erklären und ab jetzt einen getrennten Haushalt und getrennte Konten führen. Falls Sie getrennt wohnen, senden Sie das Schreiben mit Einschreiben und Rückschein.

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Das monatliche Einkommen nach der Trennung berechnen

Das monatliche Einkommen wird nach einer Trennung von entscheidender Bedeutung sein für beide Partner. Es wird darum auch genau abgewogen, was ihr Ex-Partner oder ihre Ex-Partnerin an Verdienst hat, sofern Sie gegen ihn einen Anspruch geltend machen können. Über das ’nackte Nettoeinkommen‘ hinaus berücksichtigt der Gesetzgeber noch einige weitere Umstände. Es fließen alle Einkommensarten, so wie Sie sie etwa aus der Steuererklärung kennen, mit in die Berechnungen ein.

Bei Selbständigen gelten die Einnahmen der letzten drei Jahre als Basis für das durchschnittliche Einkommen. Außerdem kommen noch eine ganze Reihe anderer ‚laufender Kosten‘ zur Anrechnung. Dazu zählen etwa berufsbedingte Aufwendungen, Fahrtkosten oder Aufwendungen für die Altersvorsorge. Selbst Umstände eines „Wohnvorteils“, der etwa durch einen Verbleib in der alten Wohnung entsteht, könnte, rechnen Experten mit ein.

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Eine Forderung auf Unterhalt stellen

Bei einer Trennung ist es für eine Frau oder einen Mann ohne Einkommen wichtig, Folgendes zu beachten, damit die Finanzen stimmen. Beachten Sie, dass es leider meist nicht so ist, dass ihr oder ihre Ex eine Unterhaltszahlung nach der Trennung automatisch überweist. Es wird von Ihnen verlangt, dass Sie ihren Ehepartner auffordern und eine schriftliche Forderung stellen. Die Frage dabei bleibt, wie hoch sie diesen Betrag ansetzen können. Das hängt natürlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei einer Trennung benötigt eine Frau oder ein Mann ohne Einkommen umbedingt einen Familienanwalt. Ebenso kann es für Sie und für Ihren Partner von Bedeutung sein, wenn sich ihre Steuerklassen sich nach der Trennung ändern. Trennungsunterhalt wird grundsätzlich so lange gezahlt, bis die Ehe geschieden ist, doch auch hier gibt es Ausnahmen.

Wie wird der nacheheliche Ehegattenunterhalt geregelt?

Keine Zeit verlieren

Ist die Scheidung der Ehe dann also vollzogen, greift die nächste Regelung, nämlich der nacheheliche Ehegattenunterhalt. Dazu müssen Sie ihren Ex-Partner nach der Trennung und Scheidung erneut auffordern. Wenn Sie sich dabei Zeit lassen, verlieren Sie den Anspruch über die verlorenen Monate. Sie müssen also sofort handeln. Der zahlende Ex-Partner kann übrigens seine geleisteten Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen. Es ist für eine Frau oder einen Mann ohne Einkommen von Vorteil, wenn der Ex sich Steuern sparen kann.

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Sie leben zwar jetzt getrennt und ihre Ehe ist geschieden, doch irgendwie bleiben sie noch miteinander verbunden. Umso mehr, als gemeinsame Kinder einen Anspruch auf ihren Vater und ihre Mutter haben. Dafür wiederum gibt es eigene gesetzliche Grundlagen und auch hier hilft ein Familienanwalt oder im ersten Schritt auch eine anerkannte Beratungsstelle weiter.

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Wie lange muss der Mann Unterhalt für die Frau zahlen?

Der Gesetzgeber macht dazu keine konkreten Äußerungen. Es gibt keine konkrete Regelung dazu, wie lange Geschiedene zu Unterhalt verpflichtet sind und wann die Zahlungen des nachehelichen Unterhaltes enden. Allerdings besteht grundsätzlich kein lebenslanger Unterhaltsanspruch. Es kommt immer auf die jeweilige Situation an, ob nach der Scheidung die Unterhalts-Zahlungen zeitlich befristet werden, ob sie in der Höhe begrenzt sind und eventuell sogar ganz ausfallen.

Was steht mir bei einer Scheidung nach 30 Jahren zu?

Bei einer Trennung nach 30 Jahren kommt zusätzlich der Versorgungsausgleich und eventuelle Rentenansprüche aus der gemeinsamen Zeit zum Tragen. Aufgrund des Alters der Ehepartner spielt das neben dem nachehelichen Ehegattenunterhalt eine wesentliche Rolle. Wer sich nach 30 Jahren Ehe scheiden lässt, muss viele gemeinsam erworbene Wertgegenstände, eine Immobilie und das weitere Vermögen aus der Ehezeit teilen. Außenvor bleiben oft Vermögenswerte, die einer der beiden bereits vor der Eheschließung besessen hatte.

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Eine Trennung bedeutet für eine Frau ohne Einkommen nicht das Ende

Machen Sie für sich selbst fest, dass eine Trennung nicht das Ende bedeutet, sondern einen neuen Anfang setzt. Auch dann, wenn Sie als Frau oder Mann ohne Einkommen aus einer eigenen Anstellung dastehen. Vermeiden Sie es, sich selbst oder ihrem Partner Vorwürfe zu machen, ihm oder ihr die ganze Schuld  für die Scheidung zu geben. Es mag Einzelfälle geben, in denen es zutrifft. Denken Sie daran, es ist für Sie der Beginn eines neuen Lebens. Und dafür sollten Sie sich von Altlasten frei machen.

Mehr zu den einzelnen Bereichen erfahren Sie auf der Webseite:
https://www.finanztip.de/trennungsunterhalt/

Link: Düsseldorfer Tabelle:
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/

Autor: Gerd Spranger

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